Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Gemeindeverordnung zur richtigen Haltung und Führung von Hunden im öffentlichen Raum.

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Veröffentlichungsdatum

17.04.2013

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, wie Hunde im Gemeindegebiet gehalten und geführt werden müssen – zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt. Hunde müssen an der Leine sein, Kot muss entfernt werden und der Zugang zu bestimmten Orten (z. B. Spielplätze, Friedhöfe) ist verboten.

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Veröffentlichungsdatum

17.04.2013

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 14:07 Uhr

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