Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat ist im Art. 8 des Landesgesetzes Nr. 12 vom 06.10.2022, im Art. 33 der Satzung und in der eigenen Geschäftsordnung vorgesehen und geregelt.

Kategorien

Beschreibung

Der Seniorenbeirat dient zur Unterstützung der Anliegen und Bedürfnisse der SeniorInnen, sowie zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Vertretung der SeniorInnen, die ihre aktive Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben umfasst. Die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Er besteht aus 5 Mitgliedern und muss zur Hälfte aus Personen zusammengesetzt sein, die älter als 65 Jahre sind und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Im Detail setzt sich der Beirat aus dem/der für den Bereich zuständigen Gemeindereferent/in, der/die den Vorsitz des Beirates führt und aus 4 Mitgliedern, die vom Gemeinderat unter den Vertretern/innen gewählt werden, die vorher von den repräsentativsten Vereinen oder Genossenschaften oder Organisationen ohne Gewinnabsicht oder Gewerkschaftsorganisationen, die im Gemeindegebiet zugunsten der SeniorInnen tätig sind, schriftlich namhaft gemacht werden, zusammen.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Angelika Paris

Vorsitzende

Mitglieder

Marianna Gruber

vom Gemeinderat ernanntes Mitglied

Johann Sebastian Paris

vom Gemeinderat ernanntes Mitglied

Walter Schönthaler

vom Gemeinderat ernanntes Mitglied

Rita Zöschg

vom Gemeinderat ernanntes Mitglied

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2026, 11:58 Uhr