Der Seniorenbeirat dient zur Unterstützung der Anliegen und Bedürfnisse der SeniorInnen, sowie zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Vertretung der SeniorInnen, die ihre aktive Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben umfasst. Die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Er besteht aus 5 Mitgliedern und muss zur Hälfte aus Personen zusammengesetzt sein, die älter als 65 Jahre sind und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Im Detail setzt sich der Beirat aus dem/der für den Bereich zuständigen Gemeindereferent/in, der/die den Vorsitz des Beirates führt und aus 4 Mitgliedern, die vom Gemeinderat unter den Vertretern/innen gewählt werden, die vorher von den repräsentativsten Vereinen oder Genossenschaften oder Organisationen ohne Gewinnabsicht oder Gewerkschaftsorganisationen, die im Gemeindegebiet zugunsten der SeniorInnen tätig sind, schriftlich namhaft gemacht werden, zusammen.