Gemeindesekretär

Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt.

Zuständigkeiten

Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt.

Zuständig für öffentliche Arbeiten, Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, Beurkundung der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, Vorgesetzter des Personals sowie allgemeine Angelegenheiten.

Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde St. Pankraz

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.06.2024, 15:17 Uhr