Allgemeine Information
Die Abwassergebühr wird jährlich im voraus festgelegt und zwar aufgrund des Wasserverbrauches des Vorjahres. Ist im Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden 50 m³ pro Person, welche laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz hat, berechnet.
Die Gebühr wird auch für jene berechnet, die einen ständigen Wohnaufenthalt ohne meldeamtliche Eintragung haben.
Die Gebühren betreffen die Dienstleistungen für die Sammlung, Ableitung, Reinigung und Einleitung der Abwässer.
Jahr 2023 (Ausschussbeschluss Nr. 354 vom 14.11.2022):
Gebühr für die Kanalisierung = 0,300 Euro
Gebühr für die Kläranlage = 0,900 Euro
Tarif 1,20 Euro / m³ (plus 10 %MwSt.)
Jahr 2022 (Ausschussbeschluss Nr. 371 vom 29.11.2021):
Gebühr für den Kanaldienst = 0,300 Euro
Gebühr für die Abwasserbehandlung = 0,900Euro
Tarif 1,20 Euro / m³ (plus 10% MwSt.)