Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Veröffentlichungsdatum:

02.01.2024

Lesedauer

1 Minute

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Die Gemeindeverwaltung möchte daran erinnern, dass ab 01.01.2024 die neuen Tarife für die Gemeindeaufenthaltsabgabe GAA, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.11.2023 Nr. 31 beschlossen worden sind, gelten:


Einstufung der Gastbetriebe        ab 2024
  Kategorie 1 Beherbergungsbetriebe laut Art. 5 des LG Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen "superior" und fünf Sternen 4,10 €
  Kategorie 2- Beherbergungsbetriebe laut Art. 5 des LG Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einer Einstufung von drei Sternen unddrei Sternen "superior"
- Beherbergungsbetriebe gemäß LG Nr. 12 vom 11.05.1995 mit einer Einstufung von fünf Sonnen
- Beherbergungsbetriebe laut Art. 6, Abs. 3 des LG Nr. 58 vom 14.12.1998 mit einer Einstufung von fünf Sternen
  3,60 €
  Kategorie 3 alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Art. 1, Abs. 2 des LG
  3,10 €

Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Erhöhung Gemeindeaufenthaltsabgabe

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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2024, 11:27 Uhr

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