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Die genannten Beträge sind dem jeweils gültigen MwSt. Satz unterworfen.
Es werden maximal 4 Personen pro Haushalt berechnet.
Für Zweitwohnungen werden 2 Personen berechnet.
Zur Vermeidung der illegalen Müllentsorgung wird pro Person und Jahr eine Mindestentleerungsmenge von 180 Liter berechnet und für Zweitwohnungen eine Mindestentleerungsgebühr von 90 Litern pro Person.
Windelbonus
Verordnung über den Müllentsorgungsdienst
Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
Antrag um Ermässigung bei Verwendung von Heilbehelfen/Sanitätsartikel
01.01.2022
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